Rosenmontagszug

Angemeldete Teilnehmer
Zugteilnehmer 100%
Anmeldung Rosenmontag 2024
Wie nennt sich eure Truppe und was macht ihr.
Wie nehmt ihr am Zug teil
Länge des Gespanns in Metern
Teilnehmer unter 14 Jahren
Wollt ihr uns sonst noch etwas mitteilen?
Bitte weiter unten Nachlesen

Am 12. Februar 2024 um 14.11 Uhr startet der Karnevalszug seinen Weg durch Hönningen.

Alles wichtige im Überblick

Wurfmaterial

Wurfmaterial muss von den Teilnehmern selbst organisiert werden.

Für die Teilnahme erhaltet ihr, abhängig von der Gruppengröße eine Verzehrgutschein für die „Afterzochparty“.

Wo wird sich aufgestellt?

Ahrbrücke Hönningen!

Wann gehts los?

12.02.24 – 14:11Uhr

Muss man versichert sein?

Ja! Seht weiter unten.

Wann ist Anmeldeschluß?

05.02.24

Im Detail!

Karnevalswagen mit Aufbauten müssen eine Vollabnahme und eine Betriebserlaubnis haben um am Umzug teilnehmen zu dürfen! Dazu muss ein Typenschild vorhanden sein.
Die Abnahme muss bei einer entsprechenden Prüfstelle erfolgen. Kosten je 150,-€

Bei Traktor+Wagen Kombinationen ist es zwingend erforderlich, dass der ziehende Traktor Haftpflichtversichert ist und für den gezogene Wagen ein Kurzgutachten vorgelegt werden kann.
Bitte beachtet nebenstehendes PDF-Dokument->

Organisatorische Neuerung in 2024

Aufgrund der Flut kann kein Wurfmaterial zur Verfügung gestellt werden.

Damit dies wie immer ein sicheres und vor allem für alle Jecken ein unvergessliches Erlebnis wird, bittet die KG Hönningen, folgendes zu beachten.

Teilnahmebedingungen:

  1. Anmeldung der Zugteilnehmer (Wagen oder Fußgruppen) mit Angabe des Mottos, mit oder ohne Musik und Anzahl der Teilnehmer ab sofort, bis spätestens 05. Februar 2024.
  2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in Rheinland-Pfalz für Karnevalsumzüge vorgeschriebenen Sicherheitsnormen und Regelungen einzuhalten sind. (hier geht es zu den Regelungen)
    Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass bei Zugmaschinen und Anhänger mit landwirtschaftlichen Kennzeichen die KFZ-Versicherung vorab über die Nutzungsänderung für die Teilnahme an einem Brauchtums-/Karnevalsumzug informiert ist. Ein Nachweis hierüber ist bei Verlangen der Zugleitung vorzulegen. Eine Versicherung über die KG Hönningen/Ahr ist nicht möglich.
  3. Verspätete Anmeldungen werden bei der Zuteilung von Aufwandsentschädigungen nicht mehr berücksichtigt.
  4. Es wird darauf hingewiesen, dass Apfelsinen, Äpfel und Alkohol nicht als Wurfmaterial verwendet werden sollen. Außerdem sollte das Wurfmaterial kindgerecht sein.
  5. Die Zugfahrzeuge müssen zugelassen und versichert sein. Anzuraten ist, dass der Halter seiner Versicherung die Sondernutzung meldet. Eine Versicherung über die KG Hönningen ist nicht möglich. Auch während des Zuges gelten die STVO und STGB.
  6. Den Anordnungen der Zugleitung und der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.
  7. Bitte entsorgt euren Müll in den blauen Säcken (werden vor Ort ausgegeben) und nehmt diese wieder mit nach Hause oder gebt ihn gebündelt bei uns am Festzelt ab.
  8. Achtet auf die Lautstärke eurer Musik, damit den Besuchern nicht die Ohren abfallen.
  9. Lasst euer Konfetti, Stroh, Bierbanderolen und sonstige Schnipsel bitte zu Hause. Die älteren Leute im Dorf haben keine Kraft um tagelang die Straßen zu säubern.
Alkohol im Zug:
Die Karnevalsgesellschaft Hönningen/Ahr unterstützt die Aktion
“Trinken mit Sinn und Verstand”! Deshalb bitten wir alle Teilnehmer mit
einem gutem Beispiel voranzugehen und sich nicht sinnlos zu betrinken.
Vor allem bitten wir darum, keinen Alkohol an Minderjährige abzugeben!
  1. Die Fahrer der Fahrzeuge dürfen diese nur nüchtern bewegen und während des Zuges keinen Alkohol zu sich nehmen.
  2. Der Genuss von alkoholischen Getränken muss soweit eingeschränkt werden, dass keine anderen Personen belästigt oder genötigt werden. Stark alkoholisierte Zugteilnehmer sind durch die Mitglieder der eigenen Gruppe zu ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Zugteilnehmer und Zuschauer unverzüglich aus dem Zug zu nehmen.
  3. Der Ausschank von Alkohol im Zug ist nur an Personen gestattet, die über 16 Jahre alt sind und darf nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Haftung:
  1. Jeder Zugteilnehmer haftet selber für Schäden, die durch ihn
    entstehen. Entweder durch seine eigene Privathaftpflicht oder über die Haftpflicht des Vereines, mit dem er am Zug teilnimmt.
  2. Jeder Anhänger, ob geliehen oder im Eigentum, ist über das ziehende Fahrzeug versichert. Die eigene Haftpflicht greift nur, wenn er abgehängt ist und geschoben wird. Die KG Hönningen haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen oder Anhängern, die während des Zuges beschädigt werden.
  3. Personenbeförderungen sind während des Zuges auf Fahrzeugen und Anhängern durch Brauchtumserlaubnis gestattet. Um Versicherungsschutz an beförderten Personen zu erhalten, sollte jedoch für jedes Fahrzeug bei seinem Versicherer eine entsprechende Bestätigung eingeholt werden. Die KG Hönningen/Ahr haftet nicht für Schäden an Personen auf Anhängern und Fahrzeugen.

Der Zug am 24. Februar stellt sich ab 12.30 Uhr am Maibaumplatz (Hönninger Ahrbrücke gegenüber dem Kreisel) auf.
Hier erfolgt auch die Vergabe von Aufwandsentschädigungen für die Zugteilnehmer.
Die Hönninger Narren freuen sich auf viele Zugteilnehmer, um mit ihnen den karnevalistischen Höhepunkt in den Straßen von Hönningen zu feiern.

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